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I. ALLGEMEINES
1. Allgemeines
Vertragsschluss, Lieferung und Leistung erfolgen ausschließlich aufgrund der nachstehenden Bedingungen. Anderslautenden Bedingungen
des Bestellers wird hiermit widersprochen; sie werden auch nicht anerkannt, wenn wir ihnen nach Eingang nicht nochmals
widersprechen. Unsere Bedingungen gelten durch die Auftragserteilung des Bestellers als anerkannt.
2. Haftungsbeschränkung
Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich unsere Haftung auf den nach der Art der Ware vorhersehbaren, vertragstypischen,
unmittelbaren Durchschnittsschaden. Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen unserer gesetzlichen
Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. Gegenüber Unternehmern haften wir bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher
Vertragspflichten nicht.
Im Fall einer Haftung für einfache Fahrlässigkeit ist unsere Ersatzpflicht für Sachschäden und daraus resultierende weitere Vermögensschäden
auf einen Betrag von 1 Mio. Eur je Schadensfall beschränkt, auch wenn es sich um eine Verletzung vertragswesentlicher
Pflichten handelt.
Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen betreffen nicht Ansprüche des Käufers aus Produkthaftung. Weiter gelten die Haftungsbeschränkungen
nicht bei uns zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder Verlust des Lebens des Kunden/Lieferanten.
Schadensersatzansprüche des Kunden/Lieferanten wegen eines Mangels verjähren nach einem Jahr ab Ablieferung der Ware. Dies
gilt nicht, wenn uns Arglist vorwerfbar ist.
3. Kündigung
Wir sind berechtigt, den Vertrag mit dem Kunden/Lieferanten nach den geltenden gesetzlichen Regelungen außerordentlich fristlos
aus wichtigem Grund zu kündigen. Ein derartiger wichtiger Grund liegt insbesondere vor im Falle der drohenden oder eingetretenen
Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung des Kunden/Lieferanten, der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen
des Kunden/Lieferanten oder der Stellung eines Antrags hierauf.
4. Anwendbares Recht, Erfüllungsort und Gerichtsstand
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.
Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist Bensheim.
Soweit der Vertragspartner Vollkaufmann ist im Sinne des HGB, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentliches Sondervermögen
ist, wird Darmstadt als ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich mittel- und unmittelbar aus der Geschäftsbeziehung
ergebenden Streitigkeiten vereinbart. Dasselbe gilt, wenn der Käufer keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat
oder Wohnsitz oder der gewöhnliche Aufenthalt im Zeitraum der Klageerhebung nicht bekannt ist.
5. Teilnichtigkeit
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Lieferungs- und Zahlungsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, wird hiervon
die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.
Die ganze oder teilweise Unwirksamkeit der Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem
der Unwirksamen möglichst nahe kommt.
6. Datenschutz
Wir sind berechtigt, die bezüglich der Geschäftsbeziehung oder im Zusammenhang mit dieser erhaltenen Daten über den Vertragspartner,
gleichgültig ob diese vom Vertragspartner selbst oder von Dritten stammen, im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes
zu verarbeiten. Dieser Hinweis ersetzt die Mitteilung gemäß Bundesdatenschutzgesetz, dass persönliche Daten über den Besteller
mittels EDV gespeichert und weiterverarbeitet werden.
II. VERKAUFS- UND LIEFERBEDINGUNGEN
1. Angebote, Auftragsbestätigungen und Vertragsschluss
Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Die dem Angebot und der Auftragsbestätigung beigefügten Unterlagen wie
Zeichnungen, Abbildungen, Gewichts- und Maßangaben oder sonstige technische Daten sind unverbindlich, soweit wir sie nicht
ausdrücklich als verbindlich bezeichnen. Annahmeerklärungen und sämtliche Bestellungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit unserer
schriftlichen oder fernschriftlichen Bestätigung. Das Gleiche gilt für Ergänzungen, Abänderungen oder Nebenabsprachen. Bei
sofortiger Lieferung kann die schriftliche Bestätigung auch durch Rechnung ersetzt werden.
2. Preise und Lieferkosten
Alle Preise verstehen sich zuzüglich Fracht, Porto und ggfs. Versicherung zuzüglich der jeweils am Auslieferungstag gültigen Mehrwertsteuer
ab Werk. Bei Aufträgen über 10.000 Euro netto erfolgt die Lieferung im Inland frei Haus; bei Exportsendungen ab Werk.
Der Versand erfolgt unversteuert und unverzollt. Mehrkosten für eine vom Besteller erwünschte Express- bzw. Eilsendung sind
vom Besteller zu tragen. Sofern der Besteller die Ware selbst abholen möchte, ist dies schriftlich zu vereinbaren. Die Abholung hat
auf Kosten des Bestellers unverzüglich nach der von uns gemeldeten Abnahmebereitschaft an unserem Gesellschaftssitz zu erfolgen,
soweit wir keinen anderen Ort mitteilen. Erfolgt die Abholung nicht, nicht rechtzeitig oder nicht vollständig, so sind wir berechtigt,
die Ware zu versenden oder auf Kosten und Gefahr des Bestellers einzulagern; damit gilt die Ware als geliefert.
3. Lieferzeit
Termine und Lieferfristen sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Die Angabe
bestimmter Lieferfristen und Liefertermine durch uns steht unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Belieferung durch
Zulieferanten und Hersteller. Lieferfristen beginnen mit unserer Auftragsbestätigung, jedoch nicht, bevor alle Einzelheiten der
Ausführung geklärt sind und alle sonstigen vom Besteller zu erfüllenden Voraussetzungen vorliegen. Lieferungen vor Ablauf der
Lieferzeit und Teillieferungen sind zulässig. Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt oder andere unvorhersehbare
Ereignisse, die uns die Lieferung wesentlich erschweren oder diese unmöglich machen und nicht von uns zu vertreten
sind (z.B., Nichterteilung von Aus-, Ein- oder Durchfuhrgenehmigungen, nationale Maßnahmen zur Beschränkung des Handelsverkehrs
oder sonstige Betriebsstörungen jeder Art, Verkehrsstörungen), gleichgültig ob diese Ereignisse bei uns, unseren Lieferanten
oder deren Unterlieferanten eintreten, berechtigen uns, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich
einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder vom Vertrag – soweit noch nicht erfüllt – ganz oder teilweise zurückzutreten.
Die Lieferfrist verlängert sich ebenfalls um den Zeitraum, mit dem sich der Besteller selbst mit der Erfüllung seiner Vertragspflichten
in Verzug befindet. Ruft bei Lieferverträgen auf Abruf der Besteller nicht oder nicht rechtzeitig ab oder teilt er nicht oder
nicht rechtzeitig ein, so sind wir nach fruchtloser angemessener Nachfristsetzung berechtigt, selbst einzuteilen und die Ware mit
befreiender Wirkung zu liefern oder von dem noch rückständigen Teil des Liefervertrags zurückzutreten.
4. Abweichungen von Maß, Gewicht und Menge
Zeichnungen, Abbildungen, Maße und Gewichte, die in Katalogen, Angeboten, Werbeschreiben usw. enthalten sind, sind nur annähernd
maßgebend. Handelsübliche Änderungen bleiben jederzeit vorbehalten.
5. Verpackung
Die Waren werden handelsüblich verpackt. Die Wahl der Verpackungsart ist uns überlassen, wobei diese an die Vorschriften der
Verpackungsordnung angelehnt ist. Wir machen darauf aufmerksam, dass wir Transportverpackungen nicht zurücknehmen und
für eventuelle Entsorgungskosten nicht aufkommen.
6. Versand
Die Wahl der Versandart erfolgt nach unserem Ermessen.
Transportmittel und Transportwege sind mangels besonderer Weisung unter Ausschluss jeder Haftung unserer Wahl überlassen.
7. Gefahrübergang/Transportversicherung
Die Gefahr geht spätestens mit Übergabe des Liefergegenstandes (wobei der Beginn des Verladevorgangs maßgeblich ist) an den
Spediteur, Frachtführer oder sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Dritten auf den Besteller über. Dies gilt auch dann,
wenn Teillieferungen erfolgen oder wir noch andere Leistungen (z.B. Versand oder Installation) übernommen haben. Der Versand
der Ware erfolgt auf das Risiko des Bestellers. Eine Transportversicherung wird durch uns nur auf ausdrücklichen Wunsch des
Bestellers auf dessen Kosten abgeschlossen. Verzögert sich der Versand ohne Verschulden des Lieferers, so geht die Gefahr an
dem Tage auf den Käufer über, an welchem der Lieferer ihn von der Versand- bzw. Abholbereitschaft unterrichtet.
8. Rücklieferungen
Für die Warenrücksendungen, welche nicht auf unser Verschulden zurückzuführen sind, erheben wir eine Wiedereinlagerungsgebühr
in Höhe von 20 Prozent des Warenwerts. Die Rücklieferung hat kostenfrei an uns zu erfolgen. Eventuell entstehende Verpackungs-,
Fracht-, Porto oder sonstige Nebenkosten gehen zu Lasten des Rücklieferers. Die Rücksendung darf in jedem Fall erst
nach unserer ausdrücklichen Genehmigung erfolgen. Die Rücknahme von Waren bis zu einem Wert von 1.000 Euro netto ist
grundsätzlich nicht möglich.
9. Zahlungsbedingungen
Unsere Rechnungen sind innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zu zahlen. Bei Überschreitung der Zahlungsfrist
werden Zinsen in Höhe der von den Banken berechneten Kreditkosten erhoben, mindestens aber in Höhe von 9 Prozentpunktenüber dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank. Weitergehende Ansprüche wegen Zahlungsverzugs bleiben hiervon unberührt.
Wir sind berechtigt, trotz anderslautender Zahlungsbestimmungen des Bestellers, Zahlungen zunächst auf dessen ältere
Schuld anzurechnen. Wir werden den Besteller über die Art der erfolgten Verrechnung informieren. Sind bereits Kosten und Zinsen
entstanden, so sind wir berechtigt, die Zahlungen zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung
anzurechnen. Teillieferungen und Teilleistungen können gesondert in Rechnung gestellt werden.
Der Besteller ist nicht berechtigt, den Kaufpreis wegen etwaiger Gegenansprüche, die nicht aus diesem Vertragsverhältnis herrühren,
zurückzubehalten. Ein Aufrechnungsrecht besteht nur mit unbestrittenen oder rechtskräftigen festgestellten Gegenansprüchen.
Werden Zahlungsbedingungen nicht eingehalten, so werden alle unsere Forderungen einschließlich derjenigen, für die
wir Wechsel hereingenommen haben, sofort fällig.
Wenn der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt, seine Zahlungen einstellt oder eine Bank einen Scheck nicht
einlöst, so sind wir nach Fristsetzung zum Rücktritt vom Vertrag sowie etwaiger Stundungsvereinbarungen berechtigt. Weiter
steht uns das Recht zu, den im Verzug befindlichen Besteller von der weiteren Belieferung auszuschließen, auch wenn entsprechende
Lieferverträge geschlossen worden sind.
Wir sind berechtigt, unsere Forderungen abzutreten.
Die Bezahlung unserer Rechnungen hat für uns spesenfrei zu erfolgen. Eventuelle Bankspesen oder sonstige Geldverkehrsnebenkosten
gehen zu Lasten des Bestellers. Eine Rechnung gilt nur dann als bezahlt, wenn uns der Gegenwert in voller Höhe des Rechnungsbetrages
gutgeschrieben wurde.
10. Eigentumsvorbehalt
Alle gelieferten Waren (Vorbehaltsware) bleiben bis zur vollständigen Bezahlung unserer gesamten Forderungen aus der Geschäftsverbindung,
auch der künftigen, gleich aus welchem Rechtsgrund, unser Eigentum, auch wenn Bezahlungen für besonders
bezeichnete Forderungen geleistet werden. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum als Sicherung für unsere Saldoforderung.
Der Eigentumsvorbehalt gilt auch für den Fall der Weiterveräußerung und/oder Weiterverarbeitung der Vorbehaltsware.
In letzterem Fall erfolgt die Weiterverarbeitung für uns als Hersteller.
Bei Zahlungsverzug des Vertragspartners sind wir nach angemessener Nachfristsetzung berechtigt, auch ohne Rücktritt vom Vertrag
auf Kosten des Vertragspartners die Herausgabe der Vorbehaltsware zu verlangen.
11. Gewährleistung
Unsere Lieferungen und Leistungen werden vertragsgemäß erbracht. Entscheidend für den vertragsmäßigen Zustand der Ware ist
der Zeitpunkt des Gefahrübergangs.
Die Gewährleistungsfrist beträgt 1 Jahr ab Ablieferung der Ware.
Die Gewährleistung für Mängel der Ware erfolgt nach unserer Wahl zunächst durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung.
Der Besteller muss uns etwaige erkennbare Mängel unverzüglich, jedoch spätestens innerhalb von fünf Arbeitstagen nach Eingang
des Liefergegenstands schriftlich mitteilen. Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden
können, sind uns unverzüglich, spätestens jedoch wiederum innerhalb von fünf Arbeitstagen nach Entdeckung, schriftlich mitzuteilen.
Andernfalls ist die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige
Absendung. Den Besteller trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel
selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge.
Durch den Austausch von Teilen, Baugruppen oder ganzen Geräten treten keine neuen Gewährleistungsfristen in Kraft. Für Verschleißteile
sowie für unsachgemäße Benutzung, Lagerung und Handhabung von Geräten wird keine Gewährleistung übernommen.
Fremdeingriffe haben zur Folge, dass Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen sind.
Bei Fehlschlagen von 3 Nachbesserungsversuchen kann der Besteller grundsätzlich nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung
(Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrags (Rücktritt) verlangen. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere
bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Besteller jedoch kein Rücktrittsrecht zu.
Wählt der Besteller wegen eines Rechts- oder Sachmangels nach gescheiterter Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag, steht
ihm daneben kein Schadensersatzanspruch wegen des Mangels zu. Wählt der Besteller nach gescheiterter Nacherfüllung Schadensersatz,
verbleibt die Ware beim Besteller, wenn ihm dies zumutbar ist. Der Schadensersatz beschränkt sich auf die Differenz
zwischen dem Preis und dem Wert der mangelhaften Sache.
Garantien im Rechtssinne erhält der Besteller nicht. Herstellergarantien bleiben hiervon unberührt.
Stand: 01.06.2018
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